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ABG´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule lead and care

§1 Vertragsgegenstand/Allgemeines:
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko. In der Regel nimmt der Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Kursen teilnimmt. Die Verwendung von Stachelhalsbändern und der Einsatz sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist strengstens untersagt. Die Hundeschule lead and care übernimmt keine Verantwortung für ein Fehlverhalten oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren.

§2 Vertragsabschluss:
1. Einzelstunden: In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort. 2. Beschäftigungskurse/Sonstige Kurse: Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

§3 Schutzimpfungen und Krankheiten:
Die Teilnehmerin/Teilnehmer verpflichtet sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Läufige Hündinnen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

§4 Haftung:
Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Kundin/Der Kunde haftet für alle von sich und/oder von seinem/ihrem Tier verursachten Schäden. Während der Gruppenstunden und auch während der Einzelunterrichtsstunden bleibt jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer für ihren/seinen Hund als Tierhalter bzw. Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB aufsichtspflichtig. Insoweit haftet auch jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer für die von sich selbst oder von ihrem/seinen Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entsprechend zu informieren. Die Hundeschule haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen sowie Arglist der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Hundeschule haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Die Hundeschule haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für Schäden, die allein aus der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, ergibt sich daher nur unter den oben dargestellten Voraussetzungen eine Haftung der Hundeschule. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§5 Bezahlung:
Beschäftigungskurse/Sonstige Kurse/Pakete: Der Beitrag für die gebuchten Pakete (10er oder 5er Karten oder Monatsbeiträge) wird sofort (im Voraus) fällig. Die Beschäftigungskurse umfassen eine vorgegebene Anzahl an aufeinander folgenden Kurstagen mind. einmal pro Woche. Die Kurszeiten entnehmen Sie von unserer Homepage. Für die regelmäßige Teilnahme an den Kurstagen ist der/die Kursteilnehmer/in verantwortlich. Selbstverschuldete Fehltage oder Säumniszeiten können nicht nachgeholt oder angehängt werden und werden auch nicht zurück erstattet. Einzeltraining: Die Beiträge für die gebuchten Stunden, werden sofort im Voraus fällig. Eine Rechnung erfolgt per E-Mail.

§6 Rücktritt:
Die Hundeschule und die Ausbilder/innen behalten sich vor, den Unterricht (alle Kurse) nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Kursgebühren werden in diesem Fall anteilig zurück erstattet. Da wir auch viele Beratungen/Einzeltrainings außerhalb durchführen, ist eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email dringend notwendig. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Unterrichtsausfall seitens der Hundeschule, gibt es einen Ersatztermin nach Absprache. Bei Einzelstunden besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung sobald der Auftragnehmer diese Leistung in Anspruch genommen hat. Die gebuchten Stunden bei Beschäftigungskursen, Einzeltraining oder sonstigen Kursen mit 5er, 10er Karten oder gebuchte Einzelstunden, verlieren ihre Gültigkeit nach 6 Monaten, wenn der Teilnehmer/in diese nicht innerhalb dieser Zeit in Anspruch nimmt. Bei Buchungen von Kursen die über Monatsbeiträge abgerechnet werden, besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen nach persönlicher Absprache nötig (z. B. bei schwerer Erkrankung o. ä.). In solchen Fällen, kann eine Rückerstattung nach Absprache erfolgen. Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden im Einzeltraining werden mit dem halben Stundensatz berechnet.

§7 Bild- und Tonmaterial:
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Trainings oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Trainings oder einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.

§8 Verjährung von Ansprüchen:
Ansprüche gegen die Hundeschule lead and care verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Vertrages. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Privatpersonen, und wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Moers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Hundeschule lead and care: Bottrop (NRW)